André Dänekas
2005-04-12 19:23:27 UTC
Guten Tag!
Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in letzter Zeit geändert hat.
Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in letzter Zeit geändert hat.
Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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Mit freundlichen Grüßen
André Dänekas.
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Besuchen Sie bitte die Homepage unserer Schule unter http://www.cusanus-erkelenz.de/
Mit freundlichen Grüßen
André Dänekas.
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