Discussion:
Veröffentlichung von Schülerbildern
(zu alt für eine Antwort)
André Dänekas
2005-04-12 19:23:27 UTC
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Guten Tag!

Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...

Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in letzter Zeit geändert hat.

Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
--
Mit freundlichen Grüßen
André Dänekas.

--

Besuchen Sie bitte die Homepage unserer Schule unter http://www.cusanus-erkelenz.de/
Sigurd Mahr
2005-04-12 21:12:44 UTC
Permalink
On Tue, 12 Apr 2005 21:23:27 +0200, André Dänekas
Post by André Dänekas
Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt.
So ist es im Prinzip.
Post by André Dänekas
Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Nicht unbedingt. Zumimdest in NRW.
Post by André Dänekas
Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Schau mal hier (und die folgenden Seiten):

http://www.lehrer-online.de/dyn/15.htm

Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.

Grüße, Sigurd Mahr
André Dänekas
2005-04-13 04:09:28 UTC
Permalink
Post by Sigurd Mahr
Post by André Dänekas
Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Nicht unbedingt. Zumimdest in NRW.
ups. Ich unterrichte in NRW. Vielleicht habe ich den Aussagen meiner Kollegen in dieser Hinsicht etwas zu schnell glauben geschenkt bzw. schenken wollen ...
Post by Sigurd Mahr
Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
Darüber würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

Gruß, André Dänekas.
Sigurd Mahr
2005-04-14 18:20:15 UTC
Permalink
Post by André Dänekas
Post by Sigurd Mahr
Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
Darüber würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!
Wir habe in meiner Schule so ein Schulmitteilungsblättchen, das es
auch auf der Homepage zum Download gibt. In der letzten Ausgabe ist
eine Einverständniserklärung der Eltern mit dabei. Ob die allen
Erfordenissen aller Situationen entspricht, kann ich nicht
garantieren, aber das kann man auch nicht bei der langen Abhandlung,
die es auf Lehrer-Online gibt, nicht.

Das Formblatt findet man hier:
www.clara-schumann-realschule.de
dann "Schulleben - Clärchen", dann rechts im "Archiv":
Schuljahr 04/05 - "April 2005" (PDF-Datei, die dritte Seite)

Es müsste für andere Schulen aber natürlich angepaßt werden.

Grüße, Sigurd
André Dänekas
2005-04-13 04:11:35 UTC
Permalink
Schulweihnachtsfeier-Fall
Lehrer X hat auf der Schulweihnachtsfeier Fotos von der Veranstaltung geschossen und möchte diese auf der Schulhomepage veröffentlichen. Muss er die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen?
Kurzantwort
Sofern X nicht Einzelaufnahmen sondern Gruppenphotos der anwesenden Personen angefertigt hat, bedarf es der Einwilligung der abgebildeten Personen nicht. Es greift vielmehr die gesetzliche Ausnahme ein, welche die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos auch ohne Einwilligung der Betroffenen gestattet.

Quelle:
http://www.lehrer-online.de/dyn/15.htm
->Schulhomepage
->Veröffentlichung von Personenfotos
Chris Huebsch
2005-04-13 07:33:37 UTC
Permalink
Post by André Dänekas
Sofern X nicht Einzelaufnahmen sondern Gruppenphotos der anwesenden
Personen angefertigt hat, bedarf es der Einwilligung der abgebildeten
Personen nicht. Es greift vielmehr die gesetzliche Ausnahme ein,
welche die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos auch ohne
Einwilligung der Betroffenen gestattet.
Allerdings ist nun eine Schulweihnachtsfeier nicht unbedingt eine
oeffentliche Veranstaltung. Ich koennte mir gut vorstellen, dass da die
allgemeine Regel nicht gilt.

Das Recht, eine Gruppe zu fotografieren ist auch nicht wirklich ein
einklagbares Recht, sondern wohl eher nur eine Aufweichung des Schutzes
der Persoenlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) zugunsten von
Pressearbeit und aehnlichem.

Gruesse


Chris
--
Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://chemnitzer.linux-tage.de/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
André Dänekas
2005-04-13 04:25:58 UTC
Permalink
Hier nochmal die genauen Links:

Allgemeines zur Veröffentlichung von Personenfotos
http://www.lehrer-online.de/dyn/313921.htm

Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenfotos
http://www.lehrer-online.de/dyn/313922.htm

Die Einwilligung Minderjähriger
http://www.lehrer-online.de/dyn/313923.htm

Danke nochmals für den Tipp!
Peter Kaisers
2005-04-13 17:26:27 UTC
Permalink
Hallo Sigurd

Sigurd Mahr schrieb:
+
Post by Sigurd Mahr
Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
Könntest du mir das Formblatt vielleicht auch zusenden?

Danke
Peter
Thomas Nolte
2005-04-15 19:17:24 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

setzt Ihr bitte Euren Thread in <schule.internet.einsatz> fort?!

In <schule.admin> geht es eigentlich nur um administrative Angelegenheiten
der
<schule.ALL> NG-Hierarchie.

* Zeilentrennung repariert
* Follow up gesetzt auf <schule.internet.einsatz>

Thomas Nolte
Leitseite: http://www.t-nolte.de
Skype: callto://tom_nolte
Post by André Dänekas
Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes
Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen
auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche)
Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine
öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert
...
Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine
Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in
letzter Zeit geändert hat.
Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine
Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen
sehr dankbar.
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Mit freundlichen Grüßen
André Dänekas.
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Besuchen Sie bitte die Homepage unserer Schule unter
http://www.cusanus-erkelenz.de/

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